Spielen in der Tennishalle nur noch mit 2G-Nachweis erlaubt

Ab dem 20.11.21 gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung, die auch das Tennisspielen in der Halle betrifft. Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G- Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

 

  • Winterhallenrunde und Turniere: Alle Spieler*innen der Mannschaften, die an der Hallenrunde teilnehmen, müssen zwingend den 2G–Nachweis befolgen. Der Mannschaftsführer*in (Turnierleiter*in) oder die am Spieltag verantwortliche Person muss die Einhaltung innerhalb seiner Mannschaft prüfen. Die Hallenbesitzer/ Hallenbetreiber sind dadurch nicht von ihrer Verantwortung zur Prüfung ausgenommen. Es gelten natürlich auch die jeweiligen Hallenverordnungen, die durchaus auch noch stärkere Einschränkungen vorsehen könnten (z.B. theoretisch auch eine 1G-Regel).

Ausgenommen von einem 2G-Nachweis sind:

  • Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und einen Testnachweis führen.
  • Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden,
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

 

Quelle: Saarländischer Tennisbund (Meldung vom 19.11.2021) 

https://www.stb-tennis.de/newscenter/stb-news/details/stb-vereinsnews-vom-19112021/